Laut Pflegereform § 43c SGB XI wurde der Leistungszuschlag für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen seit 1. Januar 2022 angepasst. Für die Abrechnung der vollstationären Pflege wird gefordert, dass die Höhe des Leistungszuschlages gesondert auf der Rechnung ausgewiesen wird.
In VIA-S steht im Rechnungsformular nun eine neue Variablengruppe [#84] zur Verfügung. Mit Hilfe dieser Variablen können die einzelnen Kostenübernahmen der Leistungszusagen getrennt ausgewiesen werden.