Mit der Anmeldung zur Veranstaltung von DOBRICK + WAGNER werden die unten stehenden Anmelde- und Teilnahmebedingungen anerkannt.

1. Anmeldung

1.1. Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit Zusendung einer Anmeldung durch den Teilnehmer, kommt ein Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer zustande.

 

2. Teilnehmerbeitrag

2.1. Der jeweilige Teilnehmerbeitrag ist fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an die darin genannte Bankverbindung zu entrichten.

2.2. Eine nur zeitweise Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr.

2.3. Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet, zusätzlich zur Teilnahmeberechtigung an der Veranstaltung, Speisen und Getränke während der Pausen der (Inhouse-)Veranstaltung sowie Tagungsunterlagen.

 

3. Absage und Änderung der Tagung durch den Veranstalter

3.1. Der Veranstalter kann die Tagung mangels kostendeckender Teilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt jederzeit absagen. Es erfolgt in dem Fall keine Berechnung.

 

4. Stornierung, Rücktritt, Kostenrückerstattung

4.1. Der Teilnehmer kann die Anmeldung bis max. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne Angabe von Gründen, stornieren.

4.2. Wird die Anmeldung erst nach der 2-wöchigen Frist storniert oder erscheint der angemeldete Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, ist der volle Tagungsbeitrag fällig und wird nicht erstattet.

4.3. Ist der angemeldete Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung verhindert, so besteht die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer für diese Person zu stellen. Die Ersatzperson ist dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung bekannt zu geben.

 

5. Haftung

5.1. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

5.2. Eine Haftung des Veranstalters für Schäden der Teilnehmer und Referenten, einschließlich unerlaubter Handlung - ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder durch eine Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht wurde.

5.3. Der Veranstalter haftet nicht für entwendete oder beschädigte Gegenstände der Teilnehmenden, sofern dies nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

 

6. Datenschutz

6.1. Der Veranstalter verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung der angegebenen Daten der Teilnehmer.

6.2. Der Veranstalter versichert, die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

6.3. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere ausführliche Datenschutzerklärung.