Gesetzesentwurf "Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts"


Junge mit Behinderung und Betreuer

Am 26. November 2020 beriet der Bundestag erstmalig über den vom BMJV (Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz) vorgelegten Gesetzesentwurf zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.

Ziel der Reform ist es vor allem die Autonomie und Selbstbestimmung unterstützungsbedürftiger Menschen zu stärken. Das seit 1896 bestehende Vormundschaftsrecht soll an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden.

Vor allem Menschen mit Behinderung sollen zukünftig selbstbestimmter handeln können. Im Gesetzesentwurf wird klarer geregelt, wann es unbedingt erforderlich ist, das Mittel der Stellvertretung einzusetzen. In diesem Fall soll der Betreute zukünftig besser informiert und eingebunden werden.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe unterstützt die Reform mit der Kampagne "BetreuungsRechtsReform - aber richtig!". Auf der Webseite wurden weitergehende Informationen zusammengestellt und der Gesetzesentwurf kritisch hinterfragt. Zusätzlich gibt es Material, um die Kampagne zu unterstützen.

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