Durch das BTHG sind Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, Mieten und Nebenkosten direkt mit dem Klienten abzurechnen. Nutzen Sie hierfür die integrierte VIA-S Miet- & Nebenkostenverwaltung (mit dem Systemmanager M7), mit der Sie die neuen Anforderungen spielend leicht umsetzen.
Die VIA-S Miet- & Nebenkostenverwaltung ermöglicht Ihnen Ihre Wohnformen bis ins Detail abzubilden. Hinterlegen Sie Mietkosten sowie Quadratmeter und die differenzierten Nebenkosten je:
- Einrichtung
- Haus
- Wohneinheit
- Zimmer
Setzen Sie sich am besten schon jetzt mit uns in Verbindung, um sich frühzeitig einen Termin für die Implementierung der Software und Schulung Ihrer Mitarbeiter zu sichern:
Jürgen Stenzel | Kai Bonfigt |
02 31.97 45-30 | 02 31.97 45-33 |
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