Ab dem 1. August 2019 erhöht sich laut Beschluss des Bundestages das Ausbildungsgeld in Werkstätten für behinderte Menschen von 80 Euro auf 117 Euro monatlich. Dies hat auch Auswirkungen auf den Grundbetrag. Um die Werkstätten finanziell nicht zu stark zu belasten, setzte sich unter anderem die BAG WfbM dafür ein, dass diese Anpassung stufenweise geschieht.