Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten von Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen. Den Leistungen der Pflegeversicherung liegen fünf Pflegegrade zu Grunde. Mit dem Begutachtungsinstrument werden alle relevanten Kriterien für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit in einer einheitlichen Systematik erfasst - unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Pflegebedürftigkeit wird umfassend abgebildet. Daneben gelten die Kriterien der Begutachtungsrichtlinie (BI) als fachliche Basis für die Indikatorenerhebung und die Ermittlung des Hilfebedarfs im neuen Prüfsystem.
Der GKV-Spitzenverband hat am 22.03.2021 die überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit beschlossen. Diese gilt ab sofort für alle Pflege-Begutachtungen.
Wir informieren Sie ausführlich zu den Neuerungen und vermitteln Ihnen praxistaugliches Wissen im Umgang mit den Kriterien und der Einbeziehung relevanter Informationen in die Pflegedokumentation als Basis im indikatorengestützten Prüfsystem und zur Ermittlung des Hilfebedarfs.
Inhalte der Schulung
Zielgruppe: PDLs, WBLs, Pflegefachkräfte, QBs aus der stationären Altenhilfe und Eingliederungshilfe (SGB XI)
Beginn der Veranstaltung | 04.04.2023 09:00 |
Ende der Veranstaltung | 04.04.2023 15:00 |
max. Teilnehmer | 10 |
Freie Plätze | 10 |
Anmeldeschluss | 28.03.2023 |
Einzelpreis | 195,00 € zzgl. MwSt |
Veranstaltungsort | PORTALIS Onlineschulung |
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