WfbM einfach abschaffen?


Arbeit in einer WfbM

Der Mitteldeutsche Rundfunk (mdr) berichtete in der Sendung "Selbstbestimmt" über das kritische Thema, wie sinnvoll eine Abschaffung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) wäre. Die Sendung fasste unterschiedliche Perspektiven zusammen und hinterfragte verschiedene Meinungen kritisch. Die Tendenz geht klar dahin, dass eine Abschaffung keine Lösung bedeutet. Es geht vielmehr um einen gesunden Mittelweg, indem man Beschäftigten mehr Alternativen bietet.

Eine freie Wahl zwischen sicherem Arbeitsplatz in einer WfbM oder einer Selbstverwirklchung auf dem Arbeitsmarkt fördert Vielfalt und ein selbstbestimmtes Leben für alle - darin ist man sich zum größten Teil einig. Doch die Umsetzung ist ein schwieriger Weg, bei dem alle gemeinsam anpacken müssen. Diese Ansicht teilt auch Andreas Sperlich, Geschäftsführer der Union Sozialer Einrichtungen (USE) gGmbH. Er weist vor allem auf das komplexe Entlohnungssytem hin und wünscht sich eine Zusammenfassung der verschiedenen Vergütungen, um mehr Transparenz in der Entlohnung zu schaffen.

Weitere Informationen sowie den gesamten Beitrag des mdr, finden Sie unter:

https://www.mdr.de/religion/thema-behinderten-werkstaetten-wie-weiter-100.html

Aktualisierung: Stellungnahme der BAG WfbM zur UN-BRK

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat seinen zweiten Entwurf der Allgemeinen Bemerkungen zu Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgelegt. Bis zum 6. Dezember konnten alle Vertragsstaaten, Organisationen von Menschen mit Behinderungen und andere interessierte Stakeholder schriftliche Stellungnahmen einreichen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Menschen für behinderte Menschen e.V. hat in ihrer Stellung deutlich gemacht, dass eine Abschaffung der WfbM die Problematik eher verschärfen statt lösen würde. Vielmehr wird ein breites Angebotsspektrum für Menschen mit Behinderung gefordert, wozu auch die klassischen Werkstätten gehören.

Eine kurze Zusammenfassung der BAG WfbM sowie die ausführliche Stellungnahme in Englischer Sprache sind auf der Seite der BAG nachzulesen.

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