Nutzung des persönlichen Budgets


Foto von Mädchen mit Downsyndrom am Laptop

Seit 2008 haben Menschen mit Behinderung einen gesetzlichen Anspruch auf ein persönliches Budget. Es soll vor allem ihre Selbstbestimmung und Unabhängigkeit verbessern und sicherstellen. Doch wie oft wurde dieser Anspruch bisher wirklich genutzt?

Aus dem Datenbericht des LVR (Landesverband Rheinland) geht hervor, dass es zwischen 2018 und 2020 ca. 43% mehr Anträge für das persönliche Budget gegeben hat. Ein Großteil lässt sich jedoch durch Änderungen der Zuständigkeiten im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes erklären.

Bereinigt ist ein Anstieg von rund 17% zu verzeichnen, was in etwa 62.000 Leistungsberechtigten von ambulanten und stationären Wohnhilfen entspricht. Laut der Untersuchung nehmen vor allem jüngere sowie körperlich beeinträchtigte Menschen das persönliche Budget in Anspruch, wobei das Verhältnis zwischen Männern und Frauen in etwa ausgeglichen ist.

Das persönliche Budget wird nahezu vollständig für Leistungen der sozialen Teilhabe (Wohnleistungen und Tagesstruktur) genutzt, aber auch für den Arbeitsbereich kann es von Klienten beantragt werden. Die Softwarelösung VIA-S bietet mit der Eigengeldverwaltung eine komfortable Möglichkeit, das Budget personenzentriert zu verwalten. Durch die Integration in das VIA-S Rechnungswesen mit der einzigartigen Unterdebitorenlogik können Eigengelder direkt verbucht werden.

Weitere Informationen zum persönlichen Budget bietet unter anderem der LVR auf der Webseite: www.persoenliches-budget.lvr.de

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