Umsetzung der BTHG-Anforderungen mit der VIA-S Miet- & Nebenkostenverwaltung


Miet-Nebenkostenabrechnung

Durch das BTHG sind Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, Mieten und Nebenkosten direkt mit dem Klienten abzurechnen. Nutzen Sie hierfür die integrierte VIA-S Miet- & Nebenkostenverwaltung (mit dem Systemmanager M7), mit der Sie die neuen Anforderungen spielend leicht umsetzen.

Die VIA-S Miet- & Nebenkostenverwaltung ermöglicht Ihnen Ihre Wohnformen bis ins Detail abzubilden. Hinterlegen Sie Mietkosten sowie Quadratmeter und die differenzierten Nebenkosten je:

  • Einrichtung
  • Haus
  • Wohneinheit
  • Zimmer

In der PDF-Datei erhalten Sie einen ersten Einblick in das neue VIA-S Modul "Miet- & Nebenkostenverwaltung".

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Vom ersten Kontakt und Ihrer individuellen Anfrage bis hin zu der auf Ihre Bedürfnisse angepassten Software und der tagtäglichen Arbeit mit unseren Lösungen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter bei Fragen oder Herausforderungen zur Seite. Eine fortwährende Unterstützung, Begleitung und Hilfestellung sind für uns selbstverständlich.

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