Durch das BTHG sind Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, Mieten und Nebenkosten direkt mit dem Klienten abzurechnen. Nutzen Sie hierfür die integrierte VIA-S Miet- & Nebenkostenverwaltung (mit dem Systemmanager M7), mit der Sie die neuen Anforderungen spielend leicht umsetzen.