Durch das BTHG sind Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung ab dem 1. Januar 2020 verpflichtet, Mieten und Nebenkosten direkt mit dem Klienten abzurechnen. Nutzen Sie hierfür die integrierte VIA-S Miet- & Nebenkostenverwaltung (mit dem Systemmanager M7), mit der Sie die neuen Anforderungen spielend leicht umsetzen.
Aktuelles zu DOBRICK + WAGNER und aus dem Sozialwesen
Auf diesen Seiten erfahren Sie wichtige Neuigkeiten zu VIA-S und der Sozialbranche.
Viele soziale Organisationen setzen sich dafür ein, dass die Digitalisierung für alle nutzbar ist und Chancen bereithält. Die Gefahr, dass einzelne Personengruppen sich ausgeschlossen fühlen, ist groß. Nicht jeder "traut sich" an das Internet heran und auf dem Land ist die Anbindung noch nicht überall ausreichend. Umso wichtiger ist es, dass sich Verbände aus Wirtschaft und Sozialem sowie öffentliche Institutionen dafür stark machen, dass jeder von den Vorteilen profitieren kann.
Durch die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen herrschte Unklarheit über den Steuersatz bei Verpflegungskosten. Auf Anfrage der Freien Demokratischen Partei hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun Klarheit geschaffen: Das Mittagessen für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bleibt unverändert steuerbefreit. Bei der Verpflegung von Mitarbeitern muss hingegen Umsatzsteuer geltend gemacht werden.
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